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KostenAllgemeinDie Kosten richten sich grundsätzlich nach Inhalt und Umfang des Mandates. Wir klären mit Ihnen bereits zu Beginn des Mandates, welche Kosten anfallen und wer diese Kosten trägt. Die Kosten richten sich in der Regel nach dem so genannten Streitwert, also dem Begehren von dem, was Sie haben möchten oder was von Ihnen gefordert wird. Hier gibt es für Rechtsanwälte so genannte Gebührentabellen, aus denen sich die Kosten ablesen lassen. Die Berechnung der Kosten unterliegt insoweit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und ist damit bei allen Rechtsanwälten einheitlich gestaltet. Abweichend hiervon sind wir im außergerichtlichen Bereich bereit, gerade auch für Firmen, Stundensätze zu vereinbaren. Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe/BeratungshilfeSollte jemand aufgrund seiner Einkommensverhältnisse nicht in der Lage sein, die Kosten eines Rechtsstreits oder einer außergerichtlichen Beratung zu tragen, besteht auch die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe zu erhalten. Auch hierüber klären wir Sie gerne auf. ErstberatungBei einer Erstberatung fallen Kosten in Höhe bis zu 190,00 EUR an, wobei auch hier vorher je nach Umfang und Dauer der Beratung über die Höhe der Kosten gesprochen wird. RechtsschutzversicherungGrundsätzlich lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung immer. Hierbei ist allerdings bereits bei Abschluss der Rechtsschutzversicherung zu überlegen, in welchem Umfang man die Rechtsschutzversicherung zu welchen Bedingungen und Konditionen abschließen möchte. In der Regel wird der Lebenspartner oder Ehegatte in der Rechtsschutzversicherung kostenlos mitversichert sowie minderjährige Kinder. Soweit Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, entstehen Ihnen insoweit keine Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. |
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