Rechtsanwaltskanzlei seit 1905
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Service

  • Terminvergabe in neuen Angelegenheiten in der Regel für den nächsten Arbeitstag in besonders eiligen Fällen auch noch am gleichen Tag.
  • Erreichbarkeit mindestens von 8:00 Uhr bis 17:45 Uhr, freitags mindestens bis 17:00 Uhr.
  • Rückrufe spätestens am folgenden Arbeitstag.
  • Auf Wunsch Besprechungstermine auch vor Ort und in den Geschäftsräumen gewerblicher Mandanten.
  • In Einzelfällen und in Abhängigkeit von der betreffenden Angelegenheit Termine auch vor Ort bei Privatpersonen mit eingeschränkter Mobilität.
  • Wahrnehmung von Gerichtsterminen durch sachbearbeitenden Rechtsanwalt.
  • Anwesenheit des sachbearbeitenden Rechtsanwalts bei Ortsterminen.
  • Ständige Erreichbarkeit per E-Mail.
  • Kommunikation mit Gerichten auch online über das so genannte EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach).
  • Bereitschaft zur Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel zwischen Kanzlei und Mandanten oder Versicherern etc.
  • Nutzung juristischer Online-Datenbanken mit mehr als 1 Mio. Urteilen, Fachbüchern und Fachzeitschriften.
  • Jährlich intensive, mehrtätige Fortbildungen der Rechtsanwälte verstärkt in den Spezialgebieten (s. dazu auch beim jeweiligen Rechtsanwalt).
  • Daneben stetige Lektüre aktueller Urteile und diverser Fachzeitschriften.
  • Regelmäßige Fortbildungen der Mitarbeiter.
  • Regelmäßige Gespräche zwischen den Rechtsanwälten über einzelne Fälle.
  • Vier-Augen-Prinzip bei besonders schwierigen Angelegenheiten.
  • Regelmäßige Teammeetings.

Kosten

Allgemein

Die Kosten richten sich grundsätzlich nach Inhalt und Umfang des Mandates. Wir klären mit Ihnen bereits zu Beginn des Mandates, welche Kosten anfallen und wer diese Kosten trägt. Die Kosten richten sich in der Regel nach dem so genannten Streitwert, also dem Begehren von dem, was Sie haben möchten oder was von Ihnen gefordert wird. Hier gibt es für Rechtsanwälte so genannte Gebührentabellen, aus denen sich die Kosten ablesen lassen. Die Berechnung der Kosten unterliegt insoweit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und ist damit bei allen Rechtsanwälten einheitlich gestaltet. Abweichend hiervon sind wir im außergerichtlichen Bereich bereit, gerade auch für Firmen, Stundensätze zu vereinbaren.

Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe/Beratungshilfe

Sollte jemand aufgrund seiner Einkommensverhältnisse nicht in der Lage sein, die Kosten eines Rechtsstreits oder einer außergerichtlichen Beratung zu tragen, besteht auch die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe zu erhalten. Auch hierüber klären wir Sie gerne auf.

Erstberatung

Bei einer Erstberatung fallen Kosten in Höhe bis zu 190,00 EUR an, wobei auch hier vorher je nach Umfang und Dauer der Beratung über die Höhe der Kosten gesprochen wird.

Rechtsschutzversicherung

Grundsätzlich lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung immer. Hierbei ist allerdings bereits bei Abschluss der Rechtsschutzversicherung zu überlegen, in welchem Umfang man die Rechtsschutzversicherung zu welchen Bedingungen und Konditionen abschließen möchte. In der Regel wird der Lebenspartner oder Ehegatte in der Rechtsschutzversicherung kostenlos mitversichert sowie minderjährige Kinder. Soweit Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, entstehen Ihnen insoweit keine Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten.

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Kanzlei Roggendorf • Schlüter • Züll • Hermans | Neustr. 43 | 53879 Euskirchen
Tel. 02251-3291 | Fax: 02251-55558 | info@kanzlei-rsz.de
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