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ZivilrechtAnsprüche aus dem Zivilrecht betreffen das gesamte Bürgerliche Gesetzbuch. Soweit tangiert das Zivilrecht auch alle bislang aufgeführten Rechtsgebiete. Speziell gehören hierzu die Beitreibung von Ansprüchen aus Verträgen, wie die Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen, der Rücktritt von Verträgen oder deren Anfechtung. Mit umfasst ist auch die Durchsetzung von Schadensersatz und insbesondere Schmerzensgeldansprüchen aus Bereicherungsrecht sowie der Geschäftsführung ohne Auftrag und der Klärung von Fragen, die mit Eigentum und Besitz an Sachen in Zusammenhang stehen. Ihre Spezialisten: |
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