Rechtsanwaltskanzlei seit 1905
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Rechtsanwalt Mario Züll

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts, von der Vertragsanbahnung bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Insbesondere sind wir tätig in Angelegenheiten wie:

  • Kündigungsschutz
  • Abfindung
  • Vergütung (Lohn)
  • Urlaub
  • Mutterschutz
  • Schwerbehinderung
  • Betriebsverfassungsrecht (Beratung von Betriebsräten)
  • Recht der betrieblichen Altersvorsorge
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Gestaltung von einzel- und kollektivvertraglichen Vereinbarungen, wie:
    • Arbeitsverträge
    • Verträge für freie Mitarbeiter
    • Betriebsvereinbarungen-Interessenausgleich-Sozialplan

Ihr Spezialist:

Achtung!

Im Arbeitsrecht gelten kurze Fristen, wie etwa die Dreiwochenfrist bei der Erhebung einer Kündigungsschutzklage, wichtige Ausschlussfristen etc.

Kanzlei Roggendorf • Schlüter • Züll • Hermans | Neustr. 43 | 53879 Euskirchen
Tel. 02251-3291 | Fax: 02251-55558 | info@kanzlei-rsz.de
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