Rechtsanwaltskanzlei seit 1905
    Kanzlei    Rechtsanwälte    Rechtsgebiete    Service & Kosten    Aktuelles    Downloads

News

Arbeitsrecht aktuell.

19.05.2011

Wissenswertes aus der arbeitsgerichtlichen Praxis:

So hatte sich das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 23.06.2009 (2 AZR 606/09) mit der Frage zu beschäftigen, ob das Weisungsrecht des Arbeitgebers die Befugnis beinhaltet, den Arbeitnehmer zur Teilnahme an einem Personalgespräch zu verpflichten. In dem von dem Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall strebte der Arbeitgeber wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten eine Verminderung des 13. Gehalts seiner Mitarbeiter an. Zu diesem Zweck fand ein Gruppengespräch mit den Arbeitnehmern statt. Die Arbeitnehmer waren mit der Vertragsänderung nicht einverstanden. Daraufhin lud der Arbeitgeber die Arbeitnehmer zu Einzelgesprächen. Ziel der Gespräche war wiederum, die Arbeitnehmer zum Einverständnis mit der Verminderung des 13. Gehaltes zu bewegen. In dem von dem Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall erschien die dort klagende Arbeitnehmerin nicht zu diesem Einzelgespräch. Sie teilte dem Arbeitgeber mit, sie sei nur bereit, ein gemeinsames Gespräch mit den anderen Arbeitnehmern in der Gruppe zu führen. Der Arbeitgeber erteilte daraufhin der Arbeitnehmerin eine Abmahnung. Das BAG hat nun entschieden, dass die Abmahnung zu Unrecht erfolgte. Die Arbeitnehmerin sei zur Teilnahme an dem Einzelpersonalgespräch nicht verpflichtet gewesen. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers beinhalte nicht die Befugnis, den Arbeitnehmer zur Teilnahme an einem Personalgespräch zu verpflichten, in dem es ausschließlich um eine bereits abgelehnte Vertragsänderung gehen soll.

Das LAG Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil vom 03.03.2009 (AZ: 12 Sa 2468/08) zugunsten eines Arbeitnehmers entschieden. Ein Arbeitgeber, der dauerhaft Leiharbeitnehmer beschäftigt, muss zunächst zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung eines Stammarbeitnehmers, den Einsatz des Leiharbeitnehmers beenden, soweit dieser auf einem für die Stammarbeitskraft geeigneten Arbeitsplatz beschäftigt wird.

In einem anderen Fall, in dem es um Schadensersatzansprüche wegen Mobbings ging, hat das LAG Köln am 09.03.2009 (AZ: 5 Sa 1405/08) entschieden, dass eine zum Schadensersatz führende Mobbing-Handlung nicht daraus abgeleitet werden kann, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer bei zwei Beförderungsentscheidungen wegen mangelhafter Englischkenntnisse nicht berücksichtigt.

Das LAG München, Urteil vom 18.03.09 (11 Sa 912/08), hat in einer immer wieder zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer streitigen und wichtigen Frage des Zugangs einer Kündigung zugunsten des Arbeitgebers entschieden. Das LAG München hatte die Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen bzw. zu welchem Zeitpunkt ein Kündigungsschreiben zugeht, wenn es dem Arbeitnehmer nur zum Lesen übergeben wurde. Das Gericht kommt in dem von ihm entschiedenen Fall zu dem Ergebnis, dass die Zugangsvoraussetzungen bereits erfüllt sind, wenn dem Kündigungsempfänger das Kündigungsschreiben nur zum Lesen übergeben wurde und er ausreichend Zeit hatte, sich das Schreiben durchzulesen. Es sei nicht erforderlich, dass ihm das Schreiben zum dauerhaften Verbleib überlassen wurde. Diese Entscheidung ist insbesondere deshalb sehr wichtig, weil durch der Zugang einer Kündigung regelmäßig eine 3-Wochen-Frist in Gang gesetzt wird, innerhalb derer beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage zu erheben ist. Wird diese Frist versäumt, so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam.

Mario Züll
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Euskirchen

Kanzlei Roggendorf • Schlüter • Züll • Hermans | Neustr. 43 | 53879 Euskirchen
Tel. 02251-3291 | Fax: 02251-55558 | info@kanzlei-rsz.de
    Kontakt    Impressum