Newsaktuelle Entscheidungen im Arbeitsrecht27.10.2011LAG Köln 18.05.2011, 8 Sa 364/11 Das LAG Köln macht darauf aufmerksam, dass das heimliche Aufzeichnen von Personalgesprächen ein erheblicher Arbeitsvertragsverstoß ist. Es macht nach Ansicht der Richter das Erfordernis der Abmahnung vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung entbehrlich (nicht rechtskräftig).
LAG Hamm 26.05.11, 8 Sa 95/11 Hat der Arbeitnehmer im vorangegangenen Kündigungsschutzprozess erfolgreich die Abweisung des arbeitgeberseitigen Auflösungsantrags beantragt, so stellt es kein unzulässiges widersprüchliches Verhalten dar, wenn der Arbeitnehmer im Folgeprozess um eine erneute arbeitgeberseitige Kündigung nunmehr seinerseits einen Auflösungsantrag stellt und diesen u. a. auf Tatsachen stützt, welche schon im Zeitpunkt des Vorprozesses vorgelegen haben und schon zu diesem Zeitpunkt zur Begründung eines eigenen Auflösungsantrags hätten vorgetragen werden können.
LAG Rheinland-Pfalz 09.06.11, 2 Sa 705/10 Auch ein zwischen den Parteien vereinbartes Vorruhestandsverhältnis, in welchem keine Arbeitsleistung mehr zu erbringen ist, kann aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Das Fordern und die Entgegennahme beträchtlicher Schmiergeldzahlungen über mehrere Jahre während des Bestands des Arbeitsverhältnisses von einem Vertragspartner des Arbeitgebers, damit diese Vertragsbeziehungen aufrechterhalten bleiben, stellt regelmäßig einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar.
LAG Düsseldorf 10.06.2011, 13 Ta 203/11 Das LAG Düsseldorf verweist darauf, dass die Verpflichtung des Arbeitgebers in einem gerichtlichen Vergleich, ein Zeugnis nach einem vom Arbeitnehmer noch zu erstellendem Formulierungsvorschlag zu erteilen, nicht vollstreckbar ist. Anders sehen es dagegen das LAG Köln (JurBüro 09, 271) und das LAG Hamm (04.08.2010, 1 Ta 196/10).
LAG Düsseldorf 30.06.2011, 5 Sa 464/11 Eine arbeitnehmerfreundliche Entscheidung zum Mutterschaftsgeld hat das LAG Düsseldorf getroffen. Danach steht einer Arbeitnehmerin, die sich im Anschluss an eine Elternzeit in einer neuen Mutterschutzfrist wegen der Geburt eines weiteren Kindes befindet, ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gemäß 14 Abs. 1 MuSchG zu. Dass das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit geruht hat, steht dem nach Ansicht der Richter nicht entgegen.
Zur Befristung von Urlaubsansprüchen: Urteil 09.08.2011, 9 AZR 425/10 Das BAG verwies in diesem Urteil auf die gesetzliche Regelung, dass nicht genommener Urlaub grundsätzlich am Ende des Urlaubsjahres verfällt, wenn kein Übertragungsgrund nach § 7 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz (=dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe) oder abweichende einzel- oder tarifvertragliche Regelung vorliegen. Diese Regelung des Verfalls der Urlaubsansprüche zum Ende des Urlaubsjahres gelte auch dann, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer langen Arbeitsunfähigkeit in den Vorjahren Urlaubsansprüche auf das aktuelle Urlaubsjahr übertragen habe, er aber im laufenden Kalenderjahr so rechtzeitig wieder arbeitsfähig sei, dass er den Urlaubsanspruch noch verwirklichen könne. Eine Übertragung in das nächste Kalenderjahr komme nur bei dem erneuten Vorliegen von Übertragungsgründen im Sinne des § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz in Betracht.
Zur Geltung von Ausschlussfristen: Urteil vom 09.08.2011, 9 AZR 352/10 Das BAG hat klargestellt, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch (also der Anspruch der entsteht, wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnis ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann) auch bei über das Arbeitsverhältnis hinaus andauernder Arbeitsunfähigkeit gemäß § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig wird. Es handele sich bei dem Abgeltungsanspruch um eine reine Geldforderung „aus dem Arbeitsverhältnis“, die daher einzel- und tarifvertraglichen Ausschlussfristen unterstehe. Dies gelte auch für die Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs und nicht nur für darüber hinaus tarif- und einzelvertraglich zugesagte Urlaubsansprüche. |
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